Betreuungen
 
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
 
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Ein besonderer Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden. 
Sollte die Pflegeperson ausfallen oder sich erholen wollen/müssen, kann über die Leistung der Verhinderungspflege die Pflegeperson durch uns „PflegeEngel“ vertreten werden.
Es können Leistungen zur Betreuung, Begleitung- wie spazieren gehen, Beaufsichtigung beim Fernsehen, etc. in Anspruch genommen werden.
Rufen Sie uns an, wir beraten sie gerne 
Tel: 06237/ 97 91 974